17.01.2025 14:31 | AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag | Politik
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Christian Wirth: Faeser greift erpresserisch in Grundrechte von Beamten ein
Berlin (ots) -
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion für Staats- und Verfassungsrecht, Christian Wirth, hat heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser gestellt.
Anlass ist ein Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) aus dem August 2024, der im Intranet der Bundespolizei veröffentlicht wurde. Demnach wird allen Bundesbeamten ein Dienstverfahren bis hin zur Entlassung angedroht, wenn sie Mitglied bei der AfD sind und sich gar auf Listen für die AfD zur Wahl stellen.
Hintergrund ist ein seit April 2024 (umstrittenes) neues Disziplinarrecht, dass jeder Bundesbehörde ermöglicht, unliebsame Beamte per Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen, ohne eine Disziplinarklage durchlaufen zu müssen. Nunmehr muss sich der entlassene Beamte auf ein existenzbedrohendes, jahrelanges Klageverfahren einlassen mit gegebenenfalls öffentlicher Stigmatisierung der ganzen Familie. Das zugrundeliegende Gesetz ist von der AfD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren bereits stark kritisiert worden. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 12. Juni 2023 äußerten mehrere Sachverständige Bedenken.
Christian Wirth teilt dazu mit:
"Hier handelt es sich um eine weitere parteipolitische Maßnahme der Innenministerin Faeser, die bekanntlich keine Berührungsängste mit linksextremen Kreisen hat, so auch mit der gewaltbereiten Antifa.
Faeser beschneidet den Beamten das Recht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5 Grundgesetz, Vereinigungsfreiheit, Artikel 8 Grundgesetz und greift somit in das Recht der freien Berufsausübung, Artikel 12 Grundgesetz, ein. Dies verletzt die Beamten zudem in ihren Gleichbehandlungsrechten auf die Freiheit der politischen Anschauung gemäß Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz.
Da diese Verletzungshandlung durch Drohung mit dem Verlust des Dienstverhältnisses und der Bezüge einhergeht, werden die Tatbestände der Nötigung und Erpressung, Paragraphen 240 und 263 Strafgesetzbuch, erfüllt.
Die AfD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die Disziplinarklage wieder einzuführen. Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis und die Aberkennung seines Ruhegehalts per Verwaltungsakt müssen rückgängig gemacht werden."
Pressekontakt:
Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion für Staats- und Verfassungsrecht, Christian Wirth, hat heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser gestellt.
Anlass ist ein Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) aus dem August 2024, der im Intranet der Bundespolizei veröffentlicht wurde. Demnach wird allen Bundesbeamten ein Dienstverfahren bis hin zur Entlassung angedroht, wenn sie Mitglied bei der AfD sind und sich gar auf Listen für die AfD zur Wahl stellen.
Hintergrund ist ein seit April 2024 (umstrittenes) neues Disziplinarrecht, dass jeder Bundesbehörde ermöglicht, unliebsame Beamte per Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen, ohne eine Disziplinarklage durchlaufen zu müssen. Nunmehr muss sich der entlassene Beamte auf ein existenzbedrohendes, jahrelanges Klageverfahren einlassen mit gegebenenfalls öffentlicher Stigmatisierung der ganzen Familie. Das zugrundeliegende Gesetz ist von der AfD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren bereits stark kritisiert worden. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 12. Juni 2023 äußerten mehrere Sachverständige Bedenken.
Christian Wirth teilt dazu mit:
"Hier handelt es sich um eine weitere parteipolitische Maßnahme der Innenministerin Faeser, die bekanntlich keine Berührungsängste mit linksextremen Kreisen hat, so auch mit der gewaltbereiten Antifa.
Faeser beschneidet den Beamten das Recht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5 Grundgesetz, Vereinigungsfreiheit, Artikel 8 Grundgesetz und greift somit in das Recht der freien Berufsausübung, Artikel 12 Grundgesetz, ein. Dies verletzt die Beamten zudem in ihren Gleichbehandlungsrechten auf die Freiheit der politischen Anschauung gemäß Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz.
Da diese Verletzungshandlung durch Drohung mit dem Verlust des Dienstverhältnisses und der Bezüge einhergeht, werden die Tatbestände der Nötigung und Erpressung, Paragraphen 240 und 263 Strafgesetzbuch, erfüllt.
Die AfD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die Disziplinarklage wieder einzuführen. Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis und die Aberkennung seines Ruhegehalts per Verwaltungsakt müssen rückgängig gemacht werden."
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