24.01.2025 11:03 | Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV) | Gesundheit / Medizin
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DEKV und Diakonie Deutschland: Ambulant-stationäre Operationssäle und Barrierefreiheit fördern
Berlin (ots) -
Die Verordnung über den Transformationsfonds im Krankenhausbereich setzt wichtige und notwendige Impulse für Fördervorhaben zur Optimierung der Krankenhausstrukturen in Deutschland. Über die Förderungsmöglichkeiten von baulichen und digitalen Vorhaben hinaus bietet sie insbesondere auch Förderungen für Personalmaßnahmen. Das umfasst beispielsweise die Übernahme von Kosten für die erstmalige Akquise oder Qualifizierung von Fachärzten und Pflegepersonal. "Die Förderung personeller Kosten wird den Häusern helfen, neben den baulichen und organisatorischen Maßnahmen auch die notwendigen personellen Ressourcen aufzubauen", hebt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, hervor.
Stellungnahme gibt Verbesserungsimpulse
Für eine abschließende Bewertung des Referentenentwurfs fehlen jedoch entscheidende Elemente. Neben dem Leistungsgruppen Grouper des InEK[1] steht unter anderem die Verordnung zu den Mindestfallzahlen aus. Diese Bausteine werden jedoch für eine effektive Umsetzung der Verordnung dringend benötigt. Obwohl der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland den Referentenentwurf der Verordnung begrüßen, geben sie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme (https://dekv.de/stellungnahme-zur-krankenhaustransformationsfonds-verordnung-khtfv/) sechs Impulse für eine Verbesserung.
- Umwandlung stationärer in ambulant-stationäre Operationssäle Ein wichtiger fehlender Fördertatbestand ist die Umwandlung bestehender stationärer Operationssäle in ambulant-stationär nutzbare Einrichtungen. Diese Maßnahme sichert, trotz der aus Wirtschaftlichkeitsgründen notwendigen Bettenreduzierung, eine hochwertige Patientenversorgung. "Durch den Aufbau ambulanter Kapazitäten wird das Risiko von Engpässen, insbesondere in ländlichen Gebieten, minimiert. Langfristig führt dies zu einer Senkung der Betriebskosten und einem effizienteren Ressourceneinsatz", so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
- Barrierefreiheit stärken Frau Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland, ergänzt: "Eine gute Gesundheitsversorgung muss allen Menschen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Deshalb ist es den evangelischen Krankenhäusern ein großes Anliegen, ihre Häuser so umzubauen und zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen oder intellektuellen Beeinträchtigungen leicht zugänglich sind. Dazu brauchen die Krankenhäuser jedoch finanzielle Unterstützung. Aus dem Transformationsfonds sind daher auch Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit von Krankenhäusern zu fördern."
Alle sechs Vorschläge entnehmen Sie bitte der ausführlichen Stellungnahme.
Sie ist abrufbar unter:
https://dekv.de/stellungnahme-zur-krankenhaustransformationsfonds-verordnung-khtfv/
[1] Dabei handelt es sich um ein besonderes Computerprogramm zur medizinischen Leistungszuordnung.
Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0
Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 200 514 19 0
Original-Content von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV), übermittelt durch news aktuell
Die Verordnung über den Transformationsfonds im Krankenhausbereich setzt wichtige und notwendige Impulse für Fördervorhaben zur Optimierung der Krankenhausstrukturen in Deutschland. Über die Förderungsmöglichkeiten von baulichen und digitalen Vorhaben hinaus bietet sie insbesondere auch Förderungen für Personalmaßnahmen. Das umfasst beispielsweise die Übernahme von Kosten für die erstmalige Akquise oder Qualifizierung von Fachärzten und Pflegepersonal. "Die Förderung personeller Kosten wird den Häusern helfen, neben den baulichen und organisatorischen Maßnahmen auch die notwendigen personellen Ressourcen aufzubauen", hebt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, hervor.
Stellungnahme gibt Verbesserungsimpulse
Für eine abschließende Bewertung des Referentenentwurfs fehlen jedoch entscheidende Elemente. Neben dem Leistungsgruppen Grouper des InEK[1] steht unter anderem die Verordnung zu den Mindestfallzahlen aus. Diese Bausteine werden jedoch für eine effektive Umsetzung der Verordnung dringend benötigt. Obwohl der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland den Referentenentwurf der Verordnung begrüßen, geben sie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme (https://dekv.de/stellungnahme-zur-krankenhaustransformationsfonds-verordnung-khtfv/) sechs Impulse für eine Verbesserung.
- Umwandlung stationärer in ambulant-stationäre Operationssäle Ein wichtiger fehlender Fördertatbestand ist die Umwandlung bestehender stationärer Operationssäle in ambulant-stationär nutzbare Einrichtungen. Diese Maßnahme sichert, trotz der aus Wirtschaftlichkeitsgründen notwendigen Bettenreduzierung, eine hochwertige Patientenversorgung. "Durch den Aufbau ambulanter Kapazitäten wird das Risiko von Engpässen, insbesondere in ländlichen Gebieten, minimiert. Langfristig führt dies zu einer Senkung der Betriebskosten und einem effizienteren Ressourceneinsatz", so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
- Barrierefreiheit stärken Frau Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland, ergänzt: "Eine gute Gesundheitsversorgung muss allen Menschen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Deshalb ist es den evangelischen Krankenhäusern ein großes Anliegen, ihre Häuser so umzubauen und zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen oder intellektuellen Beeinträchtigungen leicht zugänglich sind. Dazu brauchen die Krankenhäuser jedoch finanzielle Unterstützung. Aus dem Transformationsfonds sind daher auch Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit von Krankenhäusern zu fördern."
Alle sechs Vorschläge entnehmen Sie bitte der ausführlichen Stellungnahme.
Sie ist abrufbar unter:
https://dekv.de/stellungnahme-zur-krankenhaustransformationsfonds-verordnung-khtfv/
[1] Dabei handelt es sich um ein besonderes Computerprogramm zur medizinischen Leistungszuordnung.
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Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0
Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
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